Gebotsbedingungen
Stand / Version: 2026-09-13-v2
D+B Fahrzeugauktion – Gebotsbedingungen
1. Keine Auktionsgebühren
Für die Teilnahme und die Abgabe von Geboten werden dem Käufer keine Auktions- oder Zuschlagsgebühren berechnet.
2. Verbindliche Gebote / Vorbehaltsauktion
Jedes abgegebene Gebot ist verbindlich. Sämtliche Auktionen sind Vorbehaltsauktionen. Auch der Höchstbietende hat keinen Anspruch auf Verkauf oder Zuschlag. Der Verkäufer entscheidet innerhalb von 72 Stunden nach Auktionsende, ob ein Gebot angenommen wird. Der Bieter bleibt während dieser Frist an sein Gebot gebunden. Der Kaufvertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme des Gebots durch den Verkäufer zustande.
3. Zahlung
Nach Zuschlag bzw. ausdrücklicher Annahme des Gebots ist der vollständige Kaufpreis innerhalb von 2 Tagen zu zahlen.
4. Abholung
Die Abholung erfolgt, sofern beim jeweiligen Fahrzeug nichts Abweichendes beschrieben ist, in 48493 Wettringen. Das Fahrzeug ist innerhalb von 8 Werktagen nach Zuschlag abzuholen.
5. Standgebühr
Nach Ablauf der Abholfrist werden 15,00 EUR netto je angefangenem Kalendertag als Standgebühr berechnet.
6. Nichtzahlung / Nichtabnahme
Kommt der Käufer nach wirksamem Zuschlag seiner Zahlungs- oder Abnahmeverpflichtung nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Zuschlagspreises zu verlangen.
7. Fahrzeugangaben
Fahrzeugbeschreibung, bekannte Schäden, Laufleistung, Ausstattung und sonstige Angaben werden nach bestem Wissen eingestellt. Beschriebene bzw. erkennbare Mängel sind Bestandteil des Angebots. Eine Besichtigung vor Gebotsabgabe ist nach Absprache möglich.
8. Abweichende Angaben
Individuelle Angaben im jeweiligen Fahrzeugangebot gehen diesen allgemeinen Bedingungen vor.
Hinweis: Dieser Text ist als betrieblicher Entwurf für die Händlerplattform vorbereitet und sollte vor dem endgültigen Livebetrieb rechtlich geprüft werden.
