Allgemeine Geschäftsbedingungen Werkstatt

Vertragspartner: D+B Auto GmbH, Bilker Straße 7, 48493 Wettringen. Diese individuell formulierte Entwurfsfassung sollte vor produktiver Verwendung rechtlich geprüft und an eure tatsächlichen Auftrags- und Abrechnungsprozesse angepasst werden.

1. Auftrag

Art und Umfang der Arbeiten ergeben sich aus dem Werkstattauftrag und später abgestimmten Auftragserweiterungen. Erweist sich während der Arbeiten weiterer Reparaturbedarf, wird der Kunde informiert, soweit eine zusätzliche Freigabe erforderlich ist.

2. Diagnose und Fehlersuche

Diagnose- und Fehlersucharbeiten werden nach dem tatsächlich erforderlichen Aufwand berechnet, sofern kein Festpreis vereinbart wurde. Eine Diagnose kann schrittweise erfolgen; ein bestimmter Reparaturerfolg ist allein durch die Diagnoseleistung nicht geschuldet.

3. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindliche fachliche Einschätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wird erkennbar, dass ein vereinbarter Kostenrahmen wesentlich überschritten werden muss, informieren wir den Kunden und stimmen das weitere Vorgehen ab.

4. Fertigstellung

Genannte Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Verzögerungen durch Ersatzteilverfügbarkeit, zusätzliche Befunde oder sonstige nicht von uns zu vertretende Umstände können den Termin verschieben.

5. Abnahme und Zahlung

Das Fahrzeug ist nach Fertigstellungsmitteilung innerhalb angemessener Frist abzuholen. Die Vergütung ist grundsätzlich bei Abnahme bzw. nach Rechnungsstellung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

6. Probefahrten und Überführungen

Der Kunde gestattet die für Diagnose, Reparaturkontrolle, Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung, Kalibrierung oder Funktionsprüfung notwendigen Probefahrten und Überführungen im erforderlichen Umfang.

7. Ersetzte Teile

Ersetzte Teile können auf Wunsch des Kunden herausgegeben werden, soweit keine Rückgabe-, Pfand-, Garantie-, Gewährleistungs- oder Entsorgungspflichten entgegenstehen und der Wunsch rechtzeitig mitgeteilt wurde.

8. Mängelansprüche

Für Mängel unserer Werkleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde soll uns Gelegenheit zur Prüfung und, soweit gesetzlich vorgesehen, zur Nacherfüllung geben.

9. Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Unberührt bleibt insbesondere die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände.

10. Zurückbehaltungsrecht und Werkunternehmerpfandrecht

Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Pfandrechte an dem in unsere Verfügungsgewalt gelangten Fahrzeug bleiben unberührt.

11. Fahrzeuggegenstände

Wertgegenstände sollen vor Werkstattaufenthalt aus dem Fahrzeug genommen werden. Für nicht zur Reparatur übergebene Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.

12. Einlagerung von Rädern und Reifen

(1) Gegenstand. Auf Wunsch lagern wir Räder bzw. Reifen (nachfolgend „Räder“) des Kunden saisonweise bei uns ein. Wir erfassen dabei Reifengröße, Profiltiefe, DOT-Kennung und den sichtbaren Zustand und können Fotos der Räder anfertigen. Diese Angaben sind eine unverbindliche Zustandsinformation und kein Sachverständigengutachten. Die Verantwortung für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs und der Bereifung bleibt beim Halter.

(2) Lagerentgelt. Für die Einlagerung berechnen wir je Radsatz und Saison (Halbjahr) 17,50 € einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Entgelt fällt auch dann an, wenn in der Saison kein Radwechsel stattfindet und die Räder bei uns verbleiben. Das Entgelt gilt für den Zeitraum der Einlagerung, nicht nur für Zeiträume mit Radwechsel oder Werkstattterminen.

(3) Abholung. Der Kunde kann seine Räder zu unseren Öffnungszeiten abholen bzw. wechseln lassen. Bereits angefallenes Lagerentgelt ist dabei auszugleichen. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Pfandrechte bleiben unberührt (siehe Abschnitt 10).

(4) Entsorgung nicht genutzter Räder. Werden eingelagerte Räder über einen Zeitraum von einem Jahr (12 Monaten) nicht genutzt, das heißt weder abgeholt noch gewechselt noch montiert, sind wir berechtigt, sie zu entsorgen. Wir kündigen die Entsorgung vorher in Textform (E-Mail oder Brief an die zuletzt bekannte Adresse) mit einer Frist von mindestens vier Wochen an. Der Kunde kann die Entsorgung bis dahin durch Abholung der Räder abwenden. Für die Entsorgung berechnen wir 15,00 € einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer je Rad. Offene Lagerentgelte bleiben davon unberührt. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

(5) Haftung. Für Verlust oder Beschädigung eingelagerter Räder haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften und Abschnitt 9. Nicht eingelagert werden Gegenstände, die nicht zum Rad gehören (z. B. Radkappen, Zubehör, Wertgegenstände), sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

13. Kundenkonto

(1) Registrierung und Freischaltung. Das Kundenkonto ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt mit E-Mail-Adresse und einem per E-Mail zugesandten Code. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht; wir schalten das Konto nach Prüfung frei und ordnen es den zugehörigen Fahrzeugen zu. Der Kunde schützt den Zugang zu seinem E-Mail-Postfach und gibt Codes nicht weiter.

(2) Funktionen. Im Kundenkonto kann der Kunde seine Fahrzeuge, Prüftermine (HU/UVV), eingelagerte Räder mit Zustandsangaben und Fotos sowie seine Rechnungsanschrift einsehen, Prüftermine selbst eintragen, Fotos seiner Fahrzeuge hochladen und Änderungen der Rechnungsanschrift vorschlagen. Änderungen der Anschrift übernehmen wir erst nach Prüfung.

(3) Angaben und Erinnerungen. Die vom Kunden eingetragenen Prüftermine sind seine eigenen Angaben und werden von uns nicht geprüft. Die E-Mail-Erinnerung an Prüftermine ist ein freiwilliger Service ohne Gewähr; sie kann jederzeit im Kundenkonto oder über den Link in der E-Mail abbestellt werden. Die Verantwortung für die rechtzeitige Durchführung von Prüfungen bleibt beim Halter.

(4) Fotos. Der Kunde darf nur Fotos hochladen, an denen er die erforderlichen Rechte hat und die keine rechtswidrigen Inhalte zeigen. Bitte keine Personen, Ausweise oder Dokumente mit persönlichen Daten fotografieren. Es können höchstens zehn Fotos je Fahrzeug gespeichert werden. Der Kunde räumt uns das Recht ein, die Fotos im Rahmen der Auftragsabwicklung zu speichern und anzusehen. Wir dürfen Fotos löschen, die gegen diese Regeln verstoßen.

(5) Inaktivität. Hat der Kunde über einen Zeitraum von 12 Monaten keinen Termin bei uns wahrgenommen, deaktivieren wir das Kundenkonto vollständig; ein Zugriff ist dann nicht mehr möglich. Wir informieren den Kunden vorab per E-Mail, soweit uns eine E-Mail-Adresse vorliegt. Wird das Konto nicht innerhalb von weiteren 6 Monaten reaktiviert, löschen wir es einschließlich der hochgeladenen Fotos und der Erinnerungseinstellungen. Eine Reaktivierung ist in dieser Zeit durch Kontaktaufnahme oder einen neuen Termin möglich. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Auftrags- und Rechnungsdaten bleiben unberührt. Die Einlagerung von Rädern nach Abschnitt 12 besteht unabhängig vom Kundenkonto fort.

14. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

15. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen im Werkstattauftrag haben Vorrang. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.