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Fahrzeugkauf · Export

Fahrzeuge mit ausweisbarer Umsatzsteuer auch für den Nettoexport.

Bei entsprechend ausgewiesener Umsatzsteuer können Fahrzeuge unter den jeweiligen steuerlichen Voraussetzungen netto exportiert werden.

So läuft der Export bei uns ab

Unabhängig davon, ob das Fahrzeug innerhalb der EU oder in ein Drittland exportiert wird, wird der Umsatzsteuerbetrag in Höhe von 19 % zunächst als Sicherheit/Pfand hinterlegt.

Rückzahlung nach Nachweis

Nach Eingang und Prüfung der erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsnachweise erstatten wir den hinterlegten Betrag auf eine europäische IBAN zurück. Je nach Exportfall benötigen wir beispielsweise den Nachweis der endgültigen Zulassung im Bestimmungsland oder das ordnungsgemäß bestätigte Zolldokument.

Die konkrete umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach dem jeweiligen Geschäft und den vollständig vorliegenden Nachweisen. Einzelheiten stimmen wir vor dem Verkauf mit Ihnen ab.