Warum ist die Beteiligung laufleistungsabhängig?
Ein Gebrauchtwagen hat bereits Alter und Laufleistung. Deshalb ist die Materialkostenübernahme bei der Garantie nach Kilometerstand gestaffelt. Der Arbeitslohn wird nach den von uns zugrunde gelegten Garantiebedingungen bis 180.000 km zu 100 % übernommen; die Materialkosten reduzieren sich mit zunehmender Laufleistung. Ab einer Laufleistung von mehr als 180.000 km wird die mögliche Kostenbeteiligung sowohl beim Arbeitslohn als auch beim Material individuell geprüft.
Der Gedanke dahinter: Bei einem gebrauchten Fahrzeug würde ein Ersatzteil alters- und laufleistungsgerecht betrachtet. Die Staffelung berücksichtigt diesen bereits vorhandenen Gebrauch.
Nicht Bestandteil der Gebrauchtwagengarantie sind Verschleißteile. Typische Verschleißteile und Schäden, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, sind daher grundsätzlich nicht über die Gebrauchtwagengarantie abgedeckt.
Wichtig: Maßgeblich sind immer die Garantievereinbarung und die Garantiebedingungen des konkreten Fahrzeugs. Ob ein bestimmter Schaden gedeckt ist, wird erst nach Prüfung des konkreten Garantiefalls entschieden. Garantie und gesetzliche Mängelrechte sind voneinander zu unterscheiden.